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Publikationspflichten bei eMails, Faxen und Postkarten Print

Seit Januar 2007 gelten besondere Bedingungen für die Publikationspflichten. Angelehnt an die Informationen die Sie auf dem Geschäftsbrief veröffentlichen müssen, haben Sie zukünftig auch eMails, Faxe und Postkarten mit den notwendigen Informationen auszustatten.

Kurzgefasst sollten Sie jeglichen geschäftlichen Schriftverkehr mit den Nachfolgenden Informationen versehen:

  1. Vollständige Firmenangaben (also wie z.B. im Handelsregister eingetragen)
  2. Rechtsform der Unternehmung (Rechtsformzusatz: z.B. e.K. oder GmbH)
  3. Sitz des Unternehmens oder der Niederlassung
  4. Registernummer und Registergericht
  5. Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen
  6. falls vorhanden: Aufsichtsratsvorsitzende, Vorstandsmitglieder oder Teilhaber
  7. Bei Limiteds zusätzlich die entsprechenden Angaben zum Hauptsitz

 

Wer muss die Angaben machen?

  • Einzelkaufleute gem. §37a HGB
  • Personengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaften
  • Partnergesellschaften gem §7 PartGG / §125a HGB
  • Genossenschaften

Nicht betroffen sind alle Freiberufler, GbRs und Nichtkaufleute. Eventuell ergeben sich für diese Gruppen jedoch andere Pflichten aus z.B. Gewerbeordnungen oder sonst. Bestimmungen und Verordnungen.

 

 


Alle Angaben auf diese Seite haben wir versucht nach bestem Wissen und Gewissen zu recherchieren. Wir erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Es handelt sich um keinen rechtsverbindlichen Artikel und keine Rechtsberatung. Ggf. sollten Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren und evtl. auch über die Möglichkeit von Rückstellungen nachdenken!